Privatpatienten & Selbstzahler
Was wir anbieten, wie abgerechnet wird und was Sie vorher wissen sollten – sachlich und ohne Versprechen, die wir nicht halten können.
Eine Praxis für alle Patientinnen und Patienten
Wir sind eine reguläre medizinische Versorgungspraxis und behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Was Privatpatienten und Selbstzahler zusätzlich betrifft, ist im Wesentlichen die Abrechnung und der Zugang zu einzelnen Leistungen – nicht die Qualität der Behandlung.
Auf dieser Seite finden Sie zusammengestellt, was das konkret bedeutet.
Kurz gefasst
- Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Gastroenterologische Leistungen auch ohne Überweisung
- Echokardiographie für Privatpatienten und Selbstzahler
- Zweitberatung zu auswärtigen Endoskopiebefunden
- Transparente Information über voraussichtliche Kosten vor der Behandlung
- Endoskopie-Termine wie für alle: persönlich vor Ort
Was Sie als Privatpatient oder Selbstzahler in Anspruch nehmen können
Gastroenterologie ohne Überweisung
Privatpatienten können unsere gastroenterologischen Leistungen – Magen- und Darmspiegelung, Vorsorge, Sonographie – auch ohne Überweisung in Anspruch nehmen. Endoskopie-Termine vereinbaren wir wie immer persönlich vor Ort.
Echokardiographie
Herzultraschall bieten wir für Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistung an – nach Terminvereinbarung.
Individuelle Gesundheitsleistungen
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, zusätzliche Laborwerte sowie reisemedizinische Beratung und Impfungen – als Selbstzahlerleistung für alle Patientinnen und Patienten.
CO₂-Insufflation bei der Darmspiegelung
Kohlendioxid statt Raumluft, damit Blähbeschwerden nach der Untersuchung weitgehend ausbleiben. Selbstzahlerleistung für 20 € (in Anlehnung an die GOÄ); private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in aller Regel.
Mehr zur CO₂-OptionIhre Spiegelung war in einer anderen Praxis?
Dann ist die Praxis, die Ihre Magen- oder Darmspiegelung durchgeführt hat, Ihr erster Ansprechpartner für die Befundbesprechung und die weitere Beratung. Sie kennt die Untersuchung aus erster Hand und hat das Ergebnis bereits mit Ihnen besprochen. Mit Rückfragen zum Befund wenden Sie sich bitte zunächst dorthin – auch dann, wenn für Sie noch Fragen offen geblieben sind oder Ihre Hausarztpraxis Ihnen eine Überweisung zum Nachgespräch über die Spiegelung ausgestellt hat.
Wünschen Sie danach ausdrücklich eine unabhängige zweite ärztliche Einschätzung, bieten wir diese als privatärztliche Selbstzahlerleistung an. Ob und in welchem Rahmen das sinnvoll ist, prüft die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall. Die laufende Nachsorge und Therapieplanung übernehmen wir dabei nicht regelhaft.
Was die Zweitberatung umfasst
- Durchsicht Ihres vollständigen auswärtigen Befundes
- Ausführliches ärztliches Beratungsgespräch
- Körperliche Untersuchung, soweit für die Fragestellung nötig
- Schriftlicher Bericht mit unserer Einschätzung
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die voraussichtlichen Kosten nennen wir Ihnen vorab und halten sie in der schriftlichen Vereinbarung fest.
Anfrage
Sagen Sie uns am Telefon oder an der Anmeldung, dass Sie ausdrücklich eine privatärztliche Zweitberatung wünschen.
Unterlagen
Bringen Sie den vollständigen Befund mit – einschließlich Histologie und der Empfehlungen der untersuchenden Praxis.
Vereinbarung
Vor Beginn erläutert die Ärztin oder der Arzt Inhalt, Grenzen und Kosten; erst danach schließen wir eine schriftliche Vereinbarung.
Termin
Beratung und gegebenenfalls Untersuchung; Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bericht.
Bei akuten Beschwerden
Die Zweitberatung ist ein planbarer Termin und keine Akutversorgung. Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte an die untersuchende Praxis oder Ihre Hausarztpraxis, außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Im Notfall wählen Sie die 112.
Wie die Abrechnung funktioniert
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls bei der Beihilfe einreichen.
Erstattung
Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten die Kosten in der Regel – maßgeblich ist jedoch immer Ihr individueller Vertrag und Tarif. Ob und in welcher Höhe eine Leistung erstattet wird, entscheidet Ihre Versicherung, nicht die Praxis.
Selbstzahlerleistungen
Einzelne Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie eine solche Leistung wünschen, informieren wir Sie vor der Behandlung transparent über die voraussichtlichen Kosten, soweit dies organisatorisch möglich ist.
Wenn Sie unsicher sind
Klären Sie im Zweifel vor dem Termin mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine geplante Leistung übernommen wird. Wir stellen Ihnen dafür die nötigen Angaben gerne zur Verfügung.
Eine Preisliste für Selbstzahlerleistungen führen wir auf dieser Website bewusst nicht. Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie persönlich, bevor eine solche Leistung erbracht wird.
Abrechnung über unseren Partner Nelly
Unsere privatärztlichen Rechnungen wickeln wir über den Abrechnungsdienstleister Nelly ab. An der Höhe Ihrer Rechnung ändert das nichts – wohl aber daran, von wem Sie sie bekommen und an wen Sie zahlen.
Ihre Einwilligung
Bevor wir auf diesem Weg abrechnen dürfen, unterschreiben Sie bei uns in der Praxis einmalig eine Einwilligung. Damit erlauben Sie uns, die für die Rechnung nötigen Angaben weiterzugeben.
Ohne diese Unterschrift dürfen wir das nicht – die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch für Abrechnungsdaten.
Ihre Rechnung
Wie Sie Ihre Rechnung bekommen möchten, wählen Sie selbst aus: per E-Mail, per SMS oder in Papierform per Post. Abgerechnet wird unverändert nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); das Verfahren ändert nichts am Betrag.
Sie reichen die Rechnung wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls bei der Beihilfe ein.
Bezahlen und Rückfragen
Wenn Sie die Rechnung digital erhalten, bezahlen Sie direkt am Smartphone – unter anderem per Lastschrift, Kreditkarte oder Karte. Auf der Papierrechnung finden Sie die Zahlungsangaben wie gewohnt aufgedruckt.
Bei Fragen zur Rechnung wenden Sie sich bitte an den Patientenservice von Nelly; dort liegen die Rechnungsdaten vor. Bei allen medizinischen Fragen bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Die Einwilligung ist freiwillig
Sie müssen dieser Form der Abrechnung nicht zustimmen. Sagen Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie Ihre Rechnung lieber direkt von uns erhalten möchten – auf Ihre Behandlung hat das keinen Einfluss. Wie Ihre Daten bei der Abrechnung verarbeitet werden, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Qualität, die nicht am Versicherungsstatus hängt
Fachärztliche Spezialisierung, persönliche Aufklärung, moderne Endoskopie und die Befundbesprechung im Gespräch gelten bei uns für alle Patientinnen und Patienten gleichermaßen.
Was sich für Privatversicherte und Selbstzahler unterscheidet, steht auf dieser Seite – mehr ist es nicht, und mehr behaupten wir auch nicht.
Ihr Weg zu uns
- Sprechstunde: telefonisch, per E-Mail oder vor Ort
- Magen- oder Darmspiegelung: Terminvereinbarung persönlich in der Praxis
- Echokardiographie: nach Terminvereinbarung
Kontakt aufnehmen
Sie haben Fragen zu Leistungen, Abrechnung oder Terminen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten Ihnen sachlich und konkret.